Die Vorlesungen beginnen, während zur selben Zeit strengere Regeln zur Eindämmung der Coronavirus-Pandemie gelten. Hier ist ein Überblick darüber, was aktuell während des Studiums an der Friedrich-Schiller-Universität zu beachten ist:
Digitale Lehre bevorzugt
Wo immer es sinnvoll und möglich ist, finden Lehrveranstaltungen bevorzugt digital statt. Ziel ist es, dass sich möglichst wenig Menschen gleichzeitig in einem Raum aufhalten. Da die Anwesenheit für Studierende im ersten Semester besonders wichtig ist, findet ein größerer Teil der Erstsemester-Veranstaltungen vor Ort und immer unter Einhaltung der Hygienebestimmungen statt.
Mund-Nasen-Bedeckung in Gebäuden und im Freien
In Jena gilt die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung im Freien, wenn der Mindestabstand von 1,5 Metern zu anderen Personen nicht eingehalten werden kann. Darüber hinaus ist eine Mund-Nasen-Bedeckung in allen Gebäuden und auf dem Gelände der Universität zu tragen. Das gilt auch in Hörsälen, Seminarräumen, PC-Pools und während Prüfungen.
Ausnahmen gelten für Beschäftigte am Arbeitsplatz, wenn der Mindestabstand von 1,5 Metern eingehalten werden kann und das Hygiene- und Infektionsschutzkonzept der Friedrich-Schiller-Universität (Rahmenhygieneplan) angewendet wird.
Eingeschränkte Kontakte
In der Öffentlichkeit ist nur der Kontakt mit Angehörigen des eigenen und eines weiteren Hausstandes gestattet mit einer Gruppengröße von insgesamt höchstens 10 Personen. Das bedeutet beispielsweise im Studienalltag, zwischen den Vorlesungen maximal zu zweit zusammenzukommen, es sei denn, Mitbewohnerinnen oder Mitbewohner sind involviert.
QR-Codes für Präsenzveranstaltungen
Wer an einer Präsenzveranstaltung teilnimmt, muss sich per Smartphone über die digitale Kontaktpersonenerfassung mittels QR-Code (QRoniton) für den jeweiligen Raum anmelden. Wer kein Smartphone hat, kann sich stattdessen einen eigenen QR-Code ausdrucken, den eine andere Person mit ihrem Smartphone zusammen mit dem Code des jeweiligen Raums einscannt.
Alkoholverbot an der Universität
Sowohl auf dem Universitätsgelände als auch innerhalb der Gebäude der Universität ist es nicht gestattet, alkoholhaltige Getränke zu konsumieren. Das gilt auch auf dem Campus Ernst-Abbe-Platz.
Bei Kontakt mit positiv getesteten Personen oder Anreisen aus Coronavirus-Risikogebieten im Ausland
Wer Kontakt mit einer Person hatte, die nachweislich positiv auf das Coronavirus SARS-CoV-2 getest wurde, darf die Universität nicht betreten. Auch wer aus einem Risikogebiet im Ausland nach Einordnung des Robert-Koch-Instituts anreist, darf die Universität nicht betreten.
Weitere Informationen
Ständig aktualisierte Informationen zum Wintersemester gibt es auf der Informationsseite, auf der auch die Corona-FAQs zu finden sind.
Fragen oder Hinweise nehmen wir gerne entgegen – entweder per E-Mail an presse@uni-jena.de oder auch hier in den Kommentaren.
Hinweis (Stand: 4. November): In einer früheren Version hieß es, dass die Mund-Nasen-Bedeckung in Räumen abgenommen werden dürfe, wenn alle Anwesenden damit einverstanden sind und der Raum regelmäßig gelüftet wird. Auf Wunsch des Senats wurde diese Ausnahmeregelung abgeschafft. Es gilt also: Das Tragen der Mund-Nasen-Bedeckung ist auch während Veranstaltungen in Hörsälen, Seminarräumen, PC-Pools usw. verpflichtend.