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Regelungen zur Präsenzteilnahme an der Universität Jena

Liebe Lehrende, liebe Studierende,

auch in der vorlesungsfreien Zeit finden Praktika, Prüfungen oder Lehrveranstaltungen in Präsenz an der Universität statt.

Seit 24. August 2021 gilt dafür eine neue Verordnung des Landes Thüringen (Neufassung der Thüringer SARS-CoV-2-Infektionsschutzmaßnahmenverordnung).

Danach ist gemäß § 22 die Präsenzteilnahme an Lehrveranstaltungen, Prüfungen, Eignungsfeststellungsverfahren sowie Auswahlverfahren und Studierfähigkeitstests nur noch für vollständig geimpfte, genesene oder getestete Personen („3-G“-Prinzip) zulässig.

Neben dem 3-G-Prinzip behalten die allgemeinen Regelungen zum Mindestabstand (von 1,5 Metern) und zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung ihre Gültigkeit; darüber hinaus ist weiterhin das Infektionsschutzkonzept der Universität zu beachten (PDF, 2,3 MB).

Der für die Universität Jena schon tätige Sicherheitsdienst wird die Nachweise der 3-G stichprobenartig überprüfen. Bei Praktika und Seminaren mit überschaubarer Teilnehmerzahl (ca. 20 Personen) steht es den Lehrenden frei, die 3-G auch selbst zu überprüfen. Bei fehlendem Nachweis dürfen Studierende nicht an der Veranstaltung teilnehmen. Für die Teilnahme an Exkursionen müssen Teilnehmende im Voraus einen 3-G-Nachweis gegenüber der Exkursionsleitung erbringen.

Wie kann der Status nachgewiesen werden?

Geimpfte

Die Impfung muss vollständig mit einem auf der Internetseite des Paul-Ehrlich-Instituts veröffentlichten Impfstoff erfolgt sein und es müssen mindestens 14 Tage seit der zweiten Impfung vergangen sein. Der Nachweis kann als elektronisches Dokument (z.B. Corona-Warn-App, CovPass-App) oder in Papierform (COVID-Zertifikat der EU oder Impfausweis/Impfbuch) erfolgen.

Genesene

Genesene Personen ohne Impfung benötigen den Nachweis eines positiven PCR-Tests, der mindestens 28 Tage und maximal sechs Monate zurückliegt.

Getestete

Als Testnachweis gilt ein tagesaktueller Antigen-Schnelltest bzw. ein PCR-Test. Die Testung darf maximal 72 Stunden zurückliegen. Vor Ort unter Beobachtung durchgeführte Selbsttests werden nicht anerkannt. Ausgenommen hiervon sind im Rahmen von Praktika und Exkursionen unter Beobachtung durchgeführte Selbsttests.

Orte und Öffnungszeiten der Testzentren in Jena finden Sie unter https://gesundheit.jena.de/de/schnelltestmoeglichkeiten-in-jena.

Sie wollen sich vor Semesterstart impfen lassen?

Impftermine stehen z.B. beim Impfportal Thüringen unter www.impfen-thueringen.de oder bei den Hausärzten sehr kurzfristig zur Verfügung. Für Studierende gibt es zudem zahlreiche Sonderimpfaktionen, über die Sie sich unter https://www.uni-jena.de/Impfung_Studierende informieren können.

Für die verbleibenden Wochen bis zum Semesterbeginn wünschen wir Ihnen alles Gute und bleiben Sie gesund.

Dr. Klaus Bartholmé
Kanzler der Friedrich-Schiller-Universität Jena

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