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Voraussetzungen für Präsenzlehrveranstaltungen und -prüfungen angepasst

Liebe Studierende,

in der vergangenen Woche haben Sie von uns ein Schreiben zum Fortgang der Lehre in diesem Wintersemester erhalten. Wir haben uns darin vor allem mit Blick auf die angekündigte Omikron-Welle für eine vorsichtige Linie im Hinblick auf Präsenz entschieden. Diese Welle hat den Norden und Westen Deutschlands und erste Metropolen bereits erreicht. In Thüringen verbreitet sie sich jedoch langsamer als vorhergesagt.

Wir halten weiterhin an der Vorsicht fest, möchten nach intensivem Austausch im Senat aber mit Blick auf die bevorstehende Prüfungsvorbereitung für die letzten Wochen sowohl Lehrenden als auch Studierenden noch einmal mehr Präsenz ermöglichen, solange der Verlauf der Pandemie dies verantwortungsvoll zulässt.

Wenn sich Lehrende und Studierende gemeinsam auf das Präsenzformat verständigen, kann die festgelegte und weiterhin empfohlene maximale Teilnehmerzahl von 15 Personen bis zur doppelten Teilnehmerzahl erhöht werden. Es bleiben als Voraussetzungen die durchgängige Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske sowie die Einhaltung des Mindestabstands von 1,5 Metern und des Infektionsschutzkonzeptes.

Diese Rahmenbedingungen gelten für alle Lehrveranstaltungen unabhängig von ihrer Art, also auch für Vorlesungen. Praktika und praktische Übungen sowie Supervisionen mit medizinischer Indikation können in Präsenz fortgesetzt werden wie bisher.

Prüfungen in Präsenz nur mit vorherigem Schnelltest

Es wird weiterhin empfohlen, Prüfungen digital durchzuführen. Sofern es didaktisch notwendig ist, können Prüfungen mit max. 100 Teilnehmenden in einem Raum im Wintersemester in Präsenz stattfinden. Es bleiben als Voraussetzungen die durchgängige Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske sowie die Einhaltung des Mindestabstands von 1,5 Metern und des Infektionsschutzkonzeptes. Wenn ein medizinisches Attest Sie vom Tragen einer FFP2-Maske oder von Masken generell befreit, nehmen Sie bitte im Vorfeld Kontakt zu den Prüfenden auf, damit Ihnen aus Gründen des Infektionsschutzes ermöglicht werden kann, einen Platz mit größerem Abstand einzunehmen.

Da es durch Omikron gehäuft zu symptomlosen Impfdurchbrüchen kommt, sind alle Teilnehmenden vor einer in Präsenz durchgeführten Prüfung zusätzlich verpflichtet, einen aktuellen negativen Antigen-Schnelltest vorzuweisen. Dieser kann beispielsweise im Selbsttestzentrum auf dem Campus (montags bis freitags, 7 bis 15 Uhr) oder in einem der öffentlichen Testzentren durchgeführt werden und darf nicht älter als 24 Stunden sein.

Weitere Informationen Genesenennachweis und Quarantäne/Isolierung

Prinzipiell gilt weiterhin: Voraussetzung für den Zutritt zu Gebäuden der Universität ist die Einhaltung der 3-G-Regelung. Bitte beachten Sie dabei die geänderten Vorgaben des Robert-Koch-Instituts (RKI) für Genesenennachweise. Demnach darf das Datum der Abnahme des positiven Tests mindestens 28 Tage und höchstens 90 Tage zurückliegen. Weitere Informationen dazu finden Sie auf den Webseiten des RKI.

Sollten Sie selbst infiziert sein oder Kontakt zu einer positiv auf das Coronavirus getesteten Person gehabt haben, beachten Sie bitte die Vorgaben zur Dauer der Isolation (Infizierte) bzw. Quarantäne (Kontaktpersonen) des RKI.

Diese und weitere Informationen finden Sie auch in den zentralen Corona-FAQ und den FAQ für Studierende. Sollten Ihre Fragen dort nicht beantwortet werden, schreiben Sie gerne eine E-Mail an corona@uni-jena.de.

Wenn Sie noch nicht geimpft sind, können Sie sich im Impfzentrum auf dem Campus mit oder ohne Termin noch bis Ende Februar beraten und auch impfen lassen. Weitere Informationen gibt es hier.

Danke für Ihre Unterstützung und bleiben Sie gesund!

Mit besten Grüßen

Prof. Dr. Walter Rosenthal
Präsident der Friedrich-Schiller-Universität Jena

Prof. Dr. Kim Siebenhüner
Vizepräsidentin für Studium und Lehre