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Neue Corona-Regelungen und Ausblick auf das Sommersemester

Liebe Studierende,

die Corona-Inzidenz in Thüringen bleibt hoch. Wenngleich viele Erkrankte milde Verläufe erleben, so ist die Lage in den Kliniken derzeit durch den Ausfall von Personal wieder angespannt. Thüringen nutzt aufgrund der hohen Infektionszahlen eine Übergangsregel und hält damit etliche Schutzmaßnahmen bis 2. April weiter aufrecht. Für die Hochschulen wurde der Großteil der Corona-Maßnahmen aufgehoben.

Infektionsschutzmaßnahmen

Seit dem 20. März 2022 gibt es für Hochschulen keine Zugangsbeschränkungen mehr und die Pflicht zur Kontaktnachverfolgung entfällt. Lehrende und Studierende können die Gebäude der Universität und der ThULB damit wieder ohne 3-G-Nachweis und ohne Registrierung via QRoniton betreten. 

Eine Ausnahme gilt für Prüfungen: Für eine Übergangszeit bis zum 31. März 2022 sind alle Teilnehmenden an einer in Präsenz durchgeführten Prüfung weiterhin verpflichtet, auf Verlangen der Lehrperson oder des Wachdienstes einen möglichst aktuellen negativen Antigen-Schnelltest vorzuweisen (nicht älter als 24 Stunden).

Ein Hygienekonzept bleibt nach §21 der „Thüringer Verordnung zur Regelung infektionsschutzrechtlicher Maßnahmen zur Eindämmung des Coronavirus SARS-CoV-2“ auch für Hochschulen obligatorisch. Darin sind die Empfehlungen des Robert-Koch-Instituts (RKI) einzuhalten.

Das RKI empfiehlt die Einhaltung der AHA+A+L-Regeln (Stand 17.3.2022). Auf den Flächen und in den Gebäuden der Universität und der ThULB soll daher außerhalb von Lehrveranstaltungen, wo dies möglich und zumutbar ist, weiterhin ein Mindestabstand von 1,5 m zu anderen Personen eingehalten werden. In Fällen, bei denen der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann, sowie stets auf öffentlichen Flächen innerhalb der Gebäude der Universität und der ThULB ist ein qualifizierter Mund-Nasen-Schutz (medizinischer MNS, FFP2) zu tragen. Wir empfehlen Ihnen, aufgrund des höheren Eigenschutzes FFP-2 Masken zu tragen.

Achten Sie auf Hygiene (z. B. Husten- und Niesetikette) und nutzen Sie die Corona-Warn-App der Bundesregierung. Wenn diese von allen genutzt wird, ist sie ein sehr wirksames Instrument zur frühzeitigen Unterbrechung von Infektionsketten. In Räumen ohne maschinelle Lüftung bleibt regelmäßiges manuelles Lüften verpflichtend.

Das RKI empfiehlt weiterhin, Kontakte zu reduzieren und bei Symptomen einer akuten Atemwegsinfektion fünf bis sieben Tage zu Hause zu bleiben.

Darüber hinaus steht allen Studierenden der Universität bis auf Weiteres das Testzentrum im Foyer des Ernst-Abbe-Campus für Selbsttests zur Verfügung. Über die Offenhaltung wird monatlich neu entschieden.

Das Infektionsschutzkonzept wird derzeit angepasst. Es gilt Stufe 1.

Lehre im Sommersemester

Das Sommersemester wird wie geplant in Präsenz stattfinden. Wir freuen uns darauf, Sie wieder auf dem Campus und in der Stadt zu treffen.

Lehrveranstaltungen können unter Beibehaltung der Maskenpflicht ohne Abstand in Präsenz durchgeführt werden. Es gibt mit Ausnahme der Medizinischen Fakultät keine vorgeschriebenen Obergrenzen für Teilnehmende mehr.

Digitale Lehr- und Prüfungsformate werden nur dort beibehalten, wo Lehre bzw. Prüfungen mit digitaler Unterstützung das didaktisch sinnvollere Format darstellen.

Pandemiebedingte Ausgleichsmaßnahmen

Die von der Universitätsleitung beschlossenen pandemiebedingten Ausgleichsmaßnahmen (Corona-Rahmensatzung) gelten zunächst weiterhin bis September 2022.

Diese und weitere Informationen finden Sie auch in unseren Corona-FAQ. Sollten Ihre Fragen dort nicht beantwortet werden, schreiben Sie uns gerne eine E-Mail an corona@uni-jena.de.

Danke für Ihre Unterstützung und bleiben Sie gesund!

Mit besten Grüßen

Prof. Dr. Walter Rosenthal
Präsident der Friedrich-Schiller-Universität Jena

Prof. Dr. Kim Siebenhüner
Vizepräsidentin für Studium und Lehre der Friedrich-Schiller-Universität Jena